Dembele, Lösungsvorschlag für die Zukunft

Früher, die Älteren werden sich erinnern, wenn ein Spieler aus der DDR in die BRD floh, war er ein Jahr nicht spielberechtigt. Wenn ein Spieler sich aus seinem gültigen Vertrag 'rausstreikt, sollter er auch ein Jahr nicht spielberechtigt sein. Einfache Lösung, aber sowas muß von der UEFA kommen.

Gute Idee, aber das wird doch nichts ändern. Dann haben die Spieler halt alle Kopfschmerzen und Migräne (schwierig nachzuweisen) und bleiben daheim.

Warum sollte sich die UEFA einen so guten Spieler vorenthalten, der bei Barca für die Marke Fussball werben kann indem er endgeil zockt?

Das ist doch das Problem an der Geschichte mit dem Kommerz. Die UEFA, genau wie die FIFA, hat doch kein Interesse sich selbst ins Knie zu schießen. So ist das eben, wenn die Profiteure ihre eigenen Regeln machen und kontrollieren.

Hallo @JohannesStarnberg,

schöne Idee, aber leider gibt es EU Arbeitsrechtssprechung, die dieses Vorgehen nicht zulässt. Der Verein hätte die Chance den Spieler rauszuschmeißen, was aber eher positiv für den Spieler wäre. Arbeitsverweigung kann zu einem gewissen Maße durch ein Arbeitgeber bestraft werden, jedoch sind die Grenzen der Bestrafung sehr, sehr eng, wenn nichts anderes im Vertrag beschrieben steht.
Das Problem ist seit Bosman, dass Sportler (Fußballer), Künstler, uvm. vor dem Gesetz gleichbehandelt werden, wie ein normaler Arbeitnehmer (z.B. Schlossergeselle).

@maikbille: Wo siehst Du genau das Problem?

  • 1 Jahr ohne Spielberechtigung bedeutet 1 Jahr ohne Gehalt…
  • krank feiern: der aktuelle Arbeitgeber müsste die Möglichkeit haben, einen neutralen Arzt um eine Beurteilung/Untersuchung zu bitten (falls nicht, sollte sowas vertraglich vereinbart werden).

Ein Fußballer hat keinen unbefristeten Arbeitsvertrag, er wird seinen Beruf nicht bis zum Renteneintritt ausüben.
Also gibt es zeitlich befristete Verträge und wenn ein Spieler vorzeitig aus dem Vertrag raus will, hat der aktuelle Arbeitgeber Anrecht auf eine Entschädigung (entweder festgeschriebene AK oder Verhandlung mit dem künftigen Arbeitgeber).
Und die andere Variante zeigt z.B. der HSV: wenn ein Spieler den Verein vorzeitig verlassen soll, wird ihm eine Sonderzahlung angeboten, dafür dass er auf das ihm für die Restlaufzeit zustehende Gehalt verzichtet…

Wenn ein Spieler streikt / krank feiert, gehen eventuell diverse Prämien (Einsatzprämie, Torprämie, etc.) verloren, außerdem geht er das Risiko ein, dass sein Marktwert sinkt und potentiell interessante Arbeitgeber ihn nicht mehr weiter beobachten… also eigentlich alles nicht in seinem Interesse, sofern sein aktueller Verein da wirklich hart bleibt…

Hallo @HendrikS,

mein Problem mit dem Spielberechtigungsentzug ist, dass es keine gesetzliche Grundlage gibt. Weder UEFA noch FIFA können dieses veranlassen. Außerdem gibt es im EU Recht sogar ausdrücklich ein Streikrecht (Dieses ist zwar anders gemeint, dennoch dürfte Streik kaum als Argument ziehen). Das CAS hätte ebenfalls keine Grundlage und wie soll auch bewiesen werden, dass ein Spieler streikt? Unendschuldigt nicht zur Arbeit erscheinen kann im Gegensatz sanktioniert werden. UND, warum soll der Spieler ein Jahr kein Gehalt bekommen? Hakan Calhanoglu ist vom CAS gesperrt worden (Fall denke ich ist bekannt). Er hat freiwillig auf sein Grundgehalt verzichtet. Eigentlich hätte Leverkusen es zahlen müssen, da ein Arbeitsvertrag besteht. In keinem Vertrag steht drin, der Spieler muss spielberechtigt sein, sonst erhält er kein Gehalt. Das wäre Zittenwidrig, da der Spieler dann ja auch bei Gelb oder Rotsperren kein Gehalt gezahlt werden würde. Wenn ein Spieler also für ein Jahr nicht Spielberechtigt ist, aber einen laufenden Arbeitsvertrag hat (sonst wäre er ja ablösefrei), muss der Verein sein Grundgehalt zahlen. Also das wäre die Sanktion Tribüne. Wie man diesen oder ähnliche Fälle wendet, der Verein ist immer am kurzeren Hebel und ich lasse mal den Wertverlust des Spielers durch diese Aktionen außen vor, denn dieses bedeutet nichts anderes als weniger Verkaufserlös für den Verein. Den Spieler interessiert doch nicht sein Marktwert. Da hat er doch gar nichts von. Umgekehrt ist es richtig, Ablösefrei heißt immer Handgeld und höhere Gehälter.
Das krank feiern ist ohnehin genauso, wie du beschrieben hast, so geregelt. Sogar gesetzlich. Aber nicht weil der Verein der Leitragende ist, sondern die Versicherung/ Rentenversicherung.

Alle die Vorschläge die ich in den letzten Wochen zu diesem Thema gehört habe, waren bis auf einen alle nicht mit dem EU-Arbeitsrecht vereinbar. Die Auswrikungen des Bosman- Urteils sind bei den meisten Fußballfans immer noch nicht komplett angekommen, was ich auch sehr gut verstehen kann, denn wie kann es sein, dass ein Spieler, Manager, Künstler usw mit einem Millioneneinkommen, gleich behandelt wird, wie der Arbeiter am Fließband? Okay, vor dem Gesetz sollen alle gleich sein, doch sollten auch Marktregulierungen Märkte in Balance halten.

FYI: Die einzige legale Methode wird in Spanien durchgezogen. Hohe Ausstiegsklauseln in die Verträge schreiben, damit ist der Schaden zumindest begrenzt.

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