Duffman, ich würde mich nicht als Experten für diese Fragen bezeichnen. Trotzdem möchte ich mein Bauchgefühl dazu äußern: Sobald 50+1 in seiner derzeitigen Form zum Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung gemacht wird, wird es fallen.
Das ist eine Frage der Zeit.
Mit dieser Einschätzung ist keine Wertung verbunden. Man kann 50+1 für eine sinnvolle Regelung halten, um gewisse unerwünschte Entwicklungen aufzuhalten, man kann dies nicht tun (und/oder dabei bessere denkbare Regelungen im Hinterkopf haben) und man kann diese Entwicklungen gar nicht für unerwünscht halten. Aber egal, wie man das sieht: Spätestens damit, wie DFL und DFB ihre eigenen Regelungen behandelt haben, sind diese wertlos geworden.
Was jetzt speziell Ismaik angeht seien Dir ein paar Gedanken zum weitergoogeln an die Hand gegeben:
Ich sehe aus der Hüfte geschossen bei ihm als derzeit größte Hürde das Problem des Rechtschutzbedürfnisses. Wenn die KGaA klagt wäre dies aus meiner Sicht eindeutiger zu beantworten, als wenn ein einzelner Investor klagt, der gar kein direkter Adressat der Regelung ist. Wiederum aus der Hüfte geschossen halte ich diese Hürde aber für überspringbar. Und vor allem hat das inhaltlich nichts mit der eigentlichen Frage zu tun.
Außerdem hat er derzeit gleichzeitig das Problem und das Glück, nicht gegen Regelungen von DFB und DFL klagen zu können, sondern gegen eine Regelung in der Satzung des Bayerischen Landesverbandes.
Glück insofern, weil man das “Umlaufverfahren” in welchem diese in ihrer derzeitigen Form den Weg in die Satzung gefunden hat, wahrscheinlich hinterfragen könnte (ich habe nirgendwo gefunden, wie dies abgelaufen sein soll und kann das deswegen nicht beurteilen). Und weil die Satzung in ihrer vorherigen Fassung in der Tat gewisse Unklarheiten besaß. Unklarheiten, die aus meiner Einschätzung (ff. beachten schäm) heraus ausreichen könnten, die zu Fall zu bringen.
Problem insofern, als dass er, sollte er schon auf Grund eines dieser Gesichtspunkte Erfolg vor Gericht haben, dieses Gericht dann auf gar keinen Fall weiter nachprüfen wird, ob zusätzlich auch die Regelungen von DFB und DFL inhaltlich rechtswidrig sein mögen - völlig unabhängig davon, dass der Passus in der Satzung des BLV diese Regelungen lediglich wortgleich übernimmt. In diesen Fall wäre also keine Entscheidung darüber getroffen, ob 50+1 grundsätzlich rechtswidrig ist. Und Ismaik darf dann diesen Kampf nach einem Aufstieg in die 3. Liga wieder von vorne aufnehmen. Wobei er dann vorher natürlich die KGaA in die Lage versetzen müsste, sämtliche anderen Zulassungskriterien zur 3. Liga zu erfüllen. Also z.B. die Zahlungen, wegen denen 1860 derzeit überhaupt erst in der 4. Liga angekommen ist.
Man könnte aus diesen aus der Hüfte geschossenen Spargedanken jetzt die eine oder andere Strategie ableiten wollen. Aber wir werden ja nicht dafür bezahlt, uns Ismaiks Kopf zu zerbrechen.