Hui, meiner erster Post hier in dieser Runde, leider nichts taktisches, sondern zum Thema des Wochenendes.
Zunächst einmal möchte ich die Wichtigkeit der Erklärung der Bayern-Fans erwähnen. Hier wird nochmal über den Hintergrund der Aktion, die ja nicht nur in Sinsheim, sondern auch an anderen Standorten wie Dortmund, Köln oder Regensburg stattgefunden hat, aufgeklärt.
So ging es in der Aktion in erster Linie nicht gegen Hopp, sondern gegen die Kollektivstrafe des DFB gegen die Anhänger des BVB. Hier hat der DFB nach Ansicht der Fans sein Wort gebrochen, dass keine Kollektivstrafen mehr ausgesprochen werden.
Was mich jetzt in diesem Zusammenhang wirklich erschreckt ist die sehr eindimensionale Berichterstattung über das Ereignis. In meiner Wahrnehmung wird und wurde überhaupt nicht auf den Aspekt der Kollektivstrafe eingegangen oder, wenn überhaupt, nur am Rande. Für mich liegt in diesem Fall ein Versagen objektiver Berichterstattung vor. Meiner Meinung nach hätte es zwingend eine Einordnung des Ganzen in den Kontext gebraucht. Daran anschließend hätte eine Bewertung plus Diskussion über die Art und Weise des Protests erfolgen können bzw. müssen.
Die Art des Protests ist defintiv eine Geschmacksfrage, aber, und das ist für mich entscheidend, eine Meinungsäußerung der Fanszenzen. Und wie hier auch schon festgehalten wurde, sind Meinungsäußerungen in den Kurven vom Ton her oft überzeichnet oder schlicht „derber“. Ich denke, dass müssen wir alle, insbesondere auch Herr Hopp, ein Stück weit aushalten, da wir sonst die Spiele nicht mehr anzupfeifen brauchen…
Und um Missverständnisse gleich auszuräumen, rassistisch motivierte Gesänge sind für mich keine Meinung oder „derbe“, sondern eine Grenzüberschreitung, die es zu sanktionieren gilt.
Zum Schluss sehe ich vor dem Hintergrund der Forderungen nach konsequenten Durchgreifen die Meinungsfreiheit in den Kurven in Gefahr. Letztlich müssen aus meiner Sicht ordentliche Gerichte und nicht Kalle Rummenigge entscheiden, ob die Aktionen vom Samstag eine Straftat sind oder noch das Recht auf freie Meinungsäußerung gilt.