Die Frage, ob die Rote Karte noch Bestand hat, ist mittlerweile durch das Sportgericht beantwortet worden: Miyoshi wurde für zwei Spiele gesperrt. Alles andere hätte mich auch ehrlich gesagt gewundert: Das Spiel ist abgepfiffen worden, Stand jetzt existiert es also vollständig. Der Einspruch ändert daran auch erst einmal nichts, weil er keine aufschiebende Wirkung hat (das Spiel bleibt ja auch z.B. aktuell in der Tabelle). Und mit dem Zeigen der Roten Karte ist Miyoshi automatisch gesperrt - da braucht es auch keine Umsetzung durch das Sportgericht, die Sperre tritt von selbst ein und gilt solange, bis das Sportgericht sagt „Jetzt/Ab dann gilt sie nicht mehr“ - das ist vor allem dann wichtig, wenn ein Spieler etwa bei einer zweiten Mannschaft rot sieht, dann darf er nicht anschließend bei der ersten Mannschaft mitspielen, auch wenn das Sportgericht zwischen den Spielen noch nicht tagt (im Amateurbereich relevant, aber der Mechanismus, dass die Rote Karte selbst automatisch zu einer Sperre führt, müsste bei den Profis derselbe sein). Das ist m.E. auch stimmig zu den VAR-Regeln: Wenn jemand Rot wegen groben Foulspiels sieht, wird die Rote Karte ja auch nicht zurückgenommen, wenn es vor dem Foul Abseits gab, weil das Vergehen trotzdem dasselbe war. Man stelle sich auch einen Extremfall vor: Wenn die Rote Karte jetzt nicht wegen eines groben Fouls, sondern wegen eines Hitlergrußes o.ä. erfolgt wäre, wäre auch ganz klar, dass die Sperre trotzdem bestehen müsste.
Zu der Diskussion, ob der VfL den Einspruch hat einlegen müssen, möchte ich einen Aspekt noch mit einbringen (ich hoffe, der kommt nicht noch in der Folge - bin noch nicht durch): Das Spiel ist 1:1 ausgegangen, d.h. der VfL hat einen Punkt geholt. Bei einem Einspruch kann es auch zu einer Neuansetzung des Spiels kommen, das man dann vielleicht sogar verlieren könnte, der Sieg am Grünen Tisch ist ja in diesem Fall kein Chance ohne Verlustrisiko (anders als z.B. beim 0:4 des FCN gegen den HSV, damals im unsäglichen Jatta-Drama). Vor dem Hintergrund kann ich mir nicht vorstellen, dass die Verantwortlichen rechtlich haftbar gemacht werden können, wenn sie lieber den sicheren Punkt behalten hätten statt mit dem Einspruch auf Risiko zu gehen.