Schiedsrichter*innen und Regeln

Das Argument hat mich noch nie überzeugt. Das ist eine reine Definitionsfrage. Man kann genauso gut sagen, wir überprüfen Gelb-Rote Karten genauso wie glattrote Karten. Die Gelben Karten stehen auch nicht wirklich vollkommen gleichberechtigt nebeneinander: Denn in aller Regel weiß man bei der zweiten Gelben Karte, dass man schon Gelb hat, und begeht dann trotzdem ein gelbwürdiges Foul. Das wäre ein sachlicher Grund, der - neben der Auswirkung auf das weitere Spielgeschehen, die identisch mit der einer glattroten Karte ist - herangezogen werden könnte, um zu rechtfertigen, warum man nur die Gelb-Rote Karte einbezieht.
Trotzdem bin ich mir nicht sicher, ob das eine gute Idee wäre: Bei Gelb(-Rot)en Karten ist noch einmal deutlich mehr Spielraum und auch Vorgeschichte drin, während der VAR auf die isolierte Betrachtung der Einzelszene ausgelegt ist. Wenn wir das noch auf Gelb-Rote Karten erweitern, machen wir uns ein weiteres Riesenfass für Diskussionen auf, weil - gerade bei „Vorgeschichten“-Karten (wiederholtes Foulspiel, Spieler ist schon ermahnt, Gelbe Karte gab es für ein ähnliches Vergehen) noch intransparenter wird, wann der VAR eingreift. Von Unsportlichkeiten (Meckern, Ballwegschießen!) ganz zu schweigen. Wenn, dann müsste man das m.E. auf rücksichtslose Foulspiele und SPA-Vergehen bzw. Notbremsen im Strafraum mit Reduzierung der persönlichen Strafe beschränken. Bei allem Weiteren berüchte ich Chaos, bei dem der Schaden in keinem Verhältnis zum Nutzen steht.

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