Fußball-Business (Sammelthread)

Nein, nein! Keine Abnabelung, nur Selbstbeschränkung. Ich würde halt keine Probleme damit haben, mit einem nationalen Cap die europäische Wettbewerbsfähigkeit von höchstens 3 oder 4 Bundesligisten einzuschränken. Die Bundesliga als ganzes kann doch auch mit nationalem Cap weiter europäischen Fußball spielen. Sie würde aber keinen Club haben, der die Gehälter der PL oder von Real oder PSG matchen könnte (zur Zeit können das nur die Bayern). Das würde die BL nicht anders stellen, als ca. 45 andere europäische Ligen. Die internen und verbliebenen europäischen Finanzierungsmöglichkeiten der BL sollten genügend Clubs die Möglichkeit geben, diesen Cap auch auszuschöpfen, damit da wieder ein Wettbewerb entsteht.

Jetzt propagierst Du das Recht des Stärkeren, das kann ich nicht so ganz glauben.

Das bedeutet, wer zum Beispiel durch Zufall zu einem bestimmten Zeitpunkt x in die Position des FCB gekommen ist und dann alles tut um dort zu bleiben verhält sich fair.
Wer sich heute oder in den letzten Zehn Jahren extern Gelder besorgt um diese Position zu erlangen oder anzugreifen verschafft sich einen Wettbewerbsvorteil?

Ich weiß nicht, was ich antworten soll. Mir war nicht bewusst, dass ethisch-moralische Aspekte ebenfalls eine Rolle spielen.

Nicht unbedingt „fair“, aber „natürlich“.

Ja. Denn ich argumentiere, dass das, was FCB und BvB in unserem Gedankenspiel gemacht haben, von jedem anderen Verein in derselben Position gemacht worden wäre, wohingegen nicht jeder Verein willens war und ist, sich an einen Investor zu verkaufen. Das ist in meinen Augen der Unterschied.

Finde ich als wording viel schlimmer. Was soll denn „natürlich“ in diesem Kontext heißen?

Kann heute niemand mehr machen, weil die Pfründe verteilt sind und die Inhaber alles dafür tun, dass es so bleibt! (und da haben wir noch nicht drüber gesprochen, wie die an ihre Pfünde gekommen sind)

Das kriege ich nicht mit Deiner Haltung gegen die 50+1 Ausnahmen zusammen. Dann ist alles gut mit denen, wer würde nicht VW an Bord nehmen, wenn die zufällig ihre Konzernzentrale nebenan hätten? Das ist nicht unfairer, als die Gelder, die die ganze Liga einnimmt, zum größten Teil in die eigenen Taschen zu lenken.

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Ich nehme das zurück, das geht mir zu weit ins Weltanschauliche hinein und hat in dem Kontext hier eigentlich nichts verloren.

Wesensbedingt.

Ja. Ich stehe auf dem Standpunkt, dass in unserem Beispiel der BvB und der FCB quasi die Gewinner innerhalb eines Systems sind, das ist, wie es ist, wobei es grundsätzlich (!) jedem offengestanden hätte, die Chance beim Schopfe zu packen, als plötzlich das ganz große Geld mit dem internationalen Fußball zu machen war.

Es hätte auch Werder Bremen sein können statt Borussia Dortmund. Man hat das Zeitfenster nur ganz knapp verpasst.

Dass das System mit den wahnsinnigen Geldern aus der UCL die Vormachtstellung der daran teilnehmenden Clubs in ihren jeweiligen nationalen Ligen zementieren, ist natürlich als absolut negativ zu bewerten. Ändert meiner Meinung nach aber nichts daran, dass es früher oder später zwei oder auch drei deutsche Vereine gegeben hätte, die zu Nutznießern des Systems geworden wären.

(Und natürlich sollte man darüber nachdenken, wie man das wieder zurückgedreht bekommt, weil es einfach schlecht für die nationalen Ligen ist, wenn manche Clubs und Vereine mehr Geld haben als andere. Mein Lösungsansatz ist ja, einfach die Fernsehgelder, die an die Clubs und Vereine weitergereicht werden, auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.)

Die Ausnahmen bezüglich 50+1 sind in meinen Augen etwas völlig anderes. Da geht es um systemfremde Faktoren, die ebenfalls zum Nachteil der anderen Wettbewerbsteilnehmer eingeführt wurden, ohne aber sportliche Erfolge als Grundlage für den finanziellen Aufstieg zu haben. Stattdessen ist es allein der Standort. Wenn BASF einen Werksverein gehabt hätte, dann hätten wir heute auch noch Ludwigshafen in der Bundesliga. Völlig zufällig, das alles, und, wie gesagt, losgelöst vom Sport.

Eines darf man bei dieser Diskussion nicht vergessen: Was stand am Anfang? Das Geld oder der Erfolg?

Ich glaube, beim BvB und beim FCB stand der Erfolg am Anfang, den man dann wegen der Gunst der Stunde in Geld ummünzen konnte. Bei Hoffenheim und Leipzig hingegen dürfte zuerst das Geld von außen gewesen sein, das Geld der Eigentümer, bevor der Erfolg kam. Und bei Wolfsburg und Leverkusen vielleicht auch, wenngleich es nicht ganz so forciert wurde und der Aufstieg nicht gar so kometenhaft war. Allerdings dürfte das Geld der beiden letztgenannten Konzerne dazu beigetragen haben, dass ihr jeweiliger Club nie aus der 1. Bundesliga abgestiegen ist. Was ja auch ein Erfolg ist.

Laut Sportschau steht 50+1 dank dem Bundeskartellamt wegen der Ausnahmeregelungen, die 50+1 aushöhlen, möglicherweise vor dem Aus.

Der Druck auf die 50+1-Regel im deutschen Profifußball wird stärker, seitdem das Bundeskartellamt die Bewertung der Regel neu aufrollt. Der Sportschau liegt ein 18-seitiges Schreiben der obersten Wettbewerbshüter an die Verfahrensbeteiligten vor. Darin heißt es, dass „eine objektive Notwendigkeit der 50+1-Regel für die Ausgeglichenheit des sportlichen Wettbewerbs nicht zu erkennen“ sei.
Diese Einschätzung ist brisant, denn bisher stand die Regel selbst in dem seit 2018 laufenden Verfahren nicht im Fokus, sondern nur die Ausnahmeregelung für die von Konzernen geförderten Klubs wie Bayer 04 Leverkusen und den VfL Wolfsburg.
Doch von diesen Ausnahmen und der Frage, ob diese den sportlichen Wettbewerb verzerren, ist nun gar nicht mehr die Rede. Stattdessen schreibt das Bundeskartellamt, dass hinsichtlich der Stabilität des sportlichen Wettbewerbs nicht erkennbar sei, welchen Mehrwert die 50+1-Regel neben dem Lizenzierungsverfahren der DFL leiste. Aus Sicht der Wettbewerbshüter ist es nämlich schon per se eine Aufgabe der Sportverbände eine solche Gleichbehandlung der Clubs sicherzustellen - auch ohne Extraregel. 
Den Befürwortern der 50+1-Regel nimmt das ein wichtiges Argument. „Wenn so ein wichtiger Aspekt wie die Ausgeglichenheit des sportlichen Wettbewerbs plötzlich unter den Tisch fällt, haben die Befürworter der Regel, zum Beispiel die DFL, nur noch eine statt bisher zwei Patronen im Magazin, um die Sinnhaftigkeit der Regel zu belegen“, sagt Christian Müller, der ehemalige Geschäftsführer für Lizenzierung und Finanzen bei der Deutschen Fußball Liga (DFL), der das Schreiben des Kartellamts insgesamt für schlüssig hält.

Ohne die Ausnahmeregelungen hingegen würde das Bundeskartellamt 50+1 scheinbar akzeptieren:

Für Christian Müller beinhaltet das Kartellamts-Schreiben jedenfalls eine klare Handlungsanweisung an DFL und DFB, damit die Regel weiter Bestand haben kann. Seiner Einschätzung nach ist die Behörde bereit 50+1 zu dulden: „Aber nur unter der Bedingung, dass DFB und DFL die Regel konsequent und gegen jeden, auch gegen die Großen, gleich durchsetzen. Falls nicht, droht der Verlust von 50+1.“
Die DFL hat angekündigt dem Kartellamt noch einmal aufzeigen, wie die Regel in der Praxis konsistent angewendet werde. Und auch der DFB betont, dass unabhängig vom Bundeskartellamt eine sachgerechte Ausgestaltung der Regel im ständigen Bemühen des Verbandes liege.

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Das Bundeskartellamt nimmt RB Leipzig im Hinblick auf die e.V.-Struktur unter die Lupe. RB Leipzig im Visier des Kartellamts - kicker Bin gespannt, was dabei rauskommen wird…

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Jetzt gibt es Breaking News:

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Er hat sich gleich in den Aufsichtsrat aufnehmen lassen, der den neuen Geschäftsführer bestimmen wird.
Es wird jedenfalls sehr spannend, wie es in Hannover weitergeht.

Real Madrid verklagt UEFA auf 4 Mrd. Euro Schadensersatz wegen Missbrauch von Marktmacht.

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Ist jemanden von euch eigentlich mal aufgefallen, dass die Porsche AG mittlerweile Aktien der VFB Stuttgart AG in Höhe von 10,4% hält? Porsche wird bekanntlich von VW beherrscht, dem die VFL Wolfsburg GmbH zu 100% gehört.

Nun sieht die Satzung der DFL aber leider in §8 Nr.6 vor, dass niemand unmittelbar oder mittelbar mit einer Beteiligung von <10% an mehr als einer Kapitalgesellschaft der Lizenzligen beteiligt sein darf. Besagte Beschränkungen sollen nicht für Beteiligungen gelten, die vor dem 04.03.2015 erworben wurden.

Um irgendwie die Zulässigkeit von Porsche beim VFB und VW bei WOB rechtfertigen zu können, müssen die Spezialisten der DFL den Passus dann maximal unternehmensfreundlich auslegen und einmal mehr die Grundwertung der 50+1-Regel ad absurdum geführt haben. Konterkarieren scheint eine der Herzensangelegenheiten der DFL zu sein, wie das Bundeskartellamt ja mit Blick auf RB und Causa Kind auch in der Pressemitteilung vom 16.06.2025 festhielt.

Dass die DFL aber scheinbar kein Problem mit der faktischen Beteiligung von 10,4 des VW-Konzerns am VFB hat, schießt den Vogel ab. Sie müssen die eigene Satzung ja so auslegen, dass beide Beteiligungen nach dem 04.03.2015 zustandegekommen sein müssten, da anderenfalls eine Doppelbeteiligung vermittelt durch die Porsche AG ausgeschlossen wäre.

Hat jemand dazu genauere Infos?

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Dazu gibt es diese Stellungnahme der DFL vom Januar 2024: https://www.dfl.de/de/aktuelles/dfl-prasidium-stimmt-beteiligung-der-porsche-ag-an-der-vfb-stuttgart-ag-zu/

Man müsste die Stellungnahmen von VW und Porsche kennen und wissen, wo der VfB bezüglich der Ausgabe weiterer Aktien steht, die den Porsche Anteil wohl wieder unter 10% drücken sollen.

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Dank dir!

Ändert für mich allerdings nichts daran, dass hier die eigene Regelung (mal wieder) umgangen wird. Die sog. “externen Begutachtungen” wurden vermutlich vom Ergebnis ausgehend geschrieben.

Porsche hat sich auch direkt Sonderprivilegien im AR einräumen lassen, richtig?
Da kann dann auch triftig drüber diskutiert werden, ob damit die Wertung des §8 Nr.2 Unterabsatz 2 nicht konterkariert wird, nach dem der Verein unabhängig von Dritten die Entscheidungsmacht behalten soll und eben nicht von Externen (mit-)beherrscht werden soll.

Je länger man sich (in meinem Fall rechtswissenschaftlich) mit der gesamten 50+1-Regelung auseinandersetzt, desto mehr verkommt sie zur reinen Farce.

Da verstehe ich mittlerweile den Standpunkt von “Pro Fans,” nach dem weder DFB noch DFL verlässliche Verhandlungspartner seien.

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Ja, das war in einer Sendung schon Thema und auch im Topic zum VfB (da ging es im Sep 2024 lange um Sponsoren. Einstieg u. a. VfB Stuttgart - #187 von bananajoe09 und folgend).

Ja, ich erinnere mich an die Folge. Allerdings hat das BKartA in der Zwischenzeit (Pressemitteilung vom 16.06.2025) bekanntlich seinen Standpunkt dargelegt, nach dem die gegenwärtige Anwendungspraxis und Einhaltung der 50+1-Regel die eigentlich intendierte “Vereinsprägung” und “Mitgliederpartizipation” konterkariere.

Dementsprechend hat die DFL nun zwei Optionen: ersatzlose Streichung der bisherigen 50+1-Regel oder Neuschaffung eines wettbewerbsrechtlich zulässigen Passus. Dieser würde dann die Form der schwedischen Variante annehmen müssen, um geeignet und erforderlich zu sein, die Vereinsprägung des deutschen Fußballs glaubhaft zu sichern.

Solche Späße wie 10,4% beim VFB, 100% bei WOB seitens VW wären damit passe.

Zudem lassen die Ausführungen zur Red Bull “Fördermitgliedschaft” und in der Causa Kind darauf schließen, dass Vereinsmitglieder schlussendlich via Vereinsführung ein Weisungsrecht gegenüber den Geschäftsführern der Kapitalgesellschaft haben müssen. Anderenfalls ist eine Abhängigkeit der Kapitalgesellschaft von Mitgliederentscheidungen nicht gewährleistet, da Vorstände von Aktiengesellschaften keinerlei Weisungen unterliegen und vollkommen frei entscheiden können, welches Emirat nun Trikotsponsor wird. Shoutout an die Münchener AG-Vorstände, klasse Arbeit!

Die Aktiengesellschaft ist als Rechtsform somit strukturell unvereinbar mit der 50+1-Regelung, die es zukünftig zur Zielverfolgung und Zielerreichung bedarf. Bedeutet, dass die Lebenslüge abzuwickeln wäre, zumal die aktuelle Regel des §8 Nr.2 nur eine rechtliche, nicht aber eine faktisch/tatsächliche (Mit-)Beherrschung des Vereins durch Einzelne/Dritte verbietet. Damit kann dann Macht im Hinterzimmer ausgehandelt werden und schwupps ist der Aufsichtsrat mit Porsche-Leuten bestückt.

Ergo.
Ersatzlose Streichung

oder

Bestandsschutz für Konzerne weg
Fördermitgliedschaften in echte Mitgliedschaften umwandeln
Bei Investorendeals keine Rahmenbedingungen schaffen, innerhalb derer weisungswidrig abgegebene Stimmen verschleiert werden können, sodass die DFL eine Wirksamkeit derselben trotz Hinweises des e.V. aus Hannover annehmen konnte.

Die DFL muss dringend demokratisiert werden und zum Wohle ihrer Glaubwürdigkeit “Butter bei die Fische packen,” indem sie 50+1 nach schwedischem Modell (nur abhängige GmbHs, keine demokratiedefizitären Entscheidungsspielräume für Vorstände und vor allem keine “Förderausnahmen” mehr).

In der gegenwärtigen Fassung kann übrigens keinem Verein/keiner Kapitalgesellschaft aufgrund eines Verstoßes gegen §8 Nr.2 oder Nr.3 die Lizenz verweigert werden, weil diese Regelung nach Art. 101 I AEUV in Verbindung mit §134 BGB einfach nichtig ist. Dies bedeutet, dass etwaige Spitzohren aus Hannover die Gunst der Stunde bis zur Neufassung der 50+1-Regel im Einklang mit den Vorgaben des Bundeskartellamts (und europäischen Kartellrechts) nutzen könnten, um die DFL vor wirklich harte Zerreißproben zu stellen…

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