Die Überlegung ist, dass es beim Vereiteln eines aussichtsreichen Angriffs (wie bei der Notbremse) vorrangig auf die objektive Vereitelung ankommt, nicht so sehr auf die Absicht des Spielers. Deshalb gibt es auch für versehentliche Notbremsen (außerhalb des Strafraums) rot. Will ein Spieler einen Angriff unterbinden, es gelingt ihm aber nicht, dann wird die persönliche Strafe reduziert. Das ist, denke ich, am besten nachvollziehbar, wenn man es von der Notbremse her denkt: Eine „erfolgreiche“ Notbremse führt zu einer Roten Karte. Eine versuchte Notbremse führt wegen der unsportlichen Absicht zu einer Reduzierung der persönlichen Strafe auf Gelb. Dann kann aber das versuchte Vereiteln eines aussichtsreichen Angrifs (quasi das versuchte taktische Foul) nicht die gleiche persönliche Strafe nach sich ziehen, weil die Unsportlichkeit geringer ist als bei der versuchten Notbremse - zumindest aus Sicht des IFAB (@RobChang und ich haben das im SR*innen-Thread in einem anderen Kontext aber auch schon einmal diskutiert, das kann man schon durchaus auch anders sehen).
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